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Vorbereitung auf den Abschluss des Kaufes
Die Vorbereitung auf den Abschluss des Kaufes kann die folgenden Schritte beinhalten (die Angaben können auf den Einzelfall bezogen unterschiedlich sein):
- Beschaffung einer Nummer zur Identifikation von Ausländern – In Spanien verlangt das Gesetz, das alle Ausländer mit Wohnhaft in Spanien eine NIE Nummer besitzen (Número de Identificación de Extranjeros).
- Führen Sie Kontrollen in Abstimmung mit ihrem Anwalt durch – sollte dies nicht bereits geschehen sein, erstellen Sie bitte einen Immobilien Eintragungs Bericht (Nota Simple Informativa). Dieser soll über Eigentumsrechte und mit der Immobilie zusammenhängende Kosten auskunft geben. Denn dieser Bericht kann vom Amt für Grundbesitzregistrierung (Registro de Propiedad de Valencia) gefordert werden.
Sie sollten auch beim Ayuntamiento vorbeischauen, mitteilen wo sich die Immobilie befindet und ob in Zukunft irgendwelche Innerstädtlichen Entlwicklungspläne die Immobilie betreffen könnten.
- Eröffung eines spanischen Bankkontos – ob Sie bereits ihren ständigen Wohnsitz in Spanien haben oder nicht, es ist in jedem Fall möglich ein Bankkonto zu eröffnen. Sie müssen lediglich älter als 18 Jahre sein und ihre Identität durch den Personalausweis bestätigen. Sollten Sie bereits in Spanien gemeldet sein, so werden Sie nach den Daten ihrer Meldebescheinigung gefragt werden.
Es gibt so viele Banken in Spanien, dass man garnicht weis wo man nun ein Konto eröffnen soll. Einige Dinge sollten Sie aber bei ihrer Entscheidung bedenken: Die Lage und Anzahl der Bankfilialen, Kontogebühren, Überweisungen, Zusatzleistungen (Versicherungen, Investment banking...) und Deutsch oder Englisch sprechendes Personal.
- Abstimmung einer Hypothek: Um eine Hypothek von einer spanischen Bank zu erhalten müssen Sie über 25 Jahre alt sein und ein regelmässiges Einkommen vorweisen können. Personen ohne Wohnhaft in Spanien können gewöhnlich bis zu 70% des Immobilienwertes erhalten, wobei ein Maximum von 60% durchaus als normal gilt (jeder Fall wird individuell betrachtet und ist immer auf die persönliche Situation bezogen). Hypotheken werden für maximal 25 – 30 Jahre bereitgestellt, wobei 10 – 15 jährige Hypotheken immer mehr genutzt werden.
Die Kriterien für die Gewährung an Menschen mit oder ohne Wohnhaft sind sehr ähnlich: Je grösser ihre Anzahlung ausfällt desto einfacher ist es eine Hypothek zu erhalten. Es ist auch wichtig zu wissen, dass es in Spanien nicht die selbe Auswahl an Hypotheken Produkten und Angeboten wie in Deutschland gibt.
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